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NAMENSÄNDERUNG NACH DER HOCHZEIT

Namensänderung nach der Hochzeit: Checkliste

Wer nach der Trauung einen neuen Familiennamen führt, muss ihn an vielen Stellen nachziehen. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Dringlichkeit, zuerst die Ausweisdokumente, dann alles andere.

Vorher: Welchen Namen führt ihr?

Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht. Laut Serviceportal der Stadt Hamm könnt ihr bei der Eheschließung einen Ehenamen aus einem eurer bisherigen Namen bestimmen oder einen echten Doppelnamen aus beiden Familiennamen bilden, mit oder ohne Bindestrich und aus höchstens zwei Namen. Wer keinen Ehenamen bestimmt, behält seinen bisherigen Namen. Die Erklärung gebt ihr beim Standesamt ab, meist direkt bei der Anmeldung oder Trauung. Auch bereits verheiratete Paare können nachträglich einen Doppelnamen bilden.

Ändert sich der Name nur bei einer Person, betrifft die Checkliste nur sie. Behaltet ihr beide eure Namen, braucht ihr diese Seite nicht, außer für den Familienstand bei Versicherungen und Arbeitgeber.

Schritt 1: Eheurkunde und Ausweisdokumente

Die Eheurkunde ist der Nachweis für alles Weitere. Bestellt beim Standesamt gleich mehrere Exemplare oder beglaubigte Kopien. Danach kommen die Ausweise, denn ohne gültiges Dokument mit neuem Namen könnt ihr weder bei der Bank noch beim Arbeitgeber etwas ändern.

Schritt 2: Geld, Arbeit und Versicherungen

Sobald der neue Ausweis da ist, geht es an die Stellen, die Geld bewegen. Die meisten benötigen eine Kopie der Eheurkunde und des neuen Ausweises; viele Änderungen gehen online oder per App.

Schritt 3: Alltag und Online

In welcher Reihenfolge und wie lange dauert es?

Erst die Eheurkunde, dann Personalausweis und Reisepass, dann Bank und Arbeitgeber, zuletzt der Rest. Rechnet für den Ausweis mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und vereinbart den Termin beim Bürgeramt früh. In der Zwischenzeit könnt ihr mit altem Ausweis plus Eheurkunde meist schon einiges erledigen. Fragt bei den einzelnen Stellen nach, was sie akzeptieren.

Ein praktischer Tipp: Legt die Aufgabe „Namensänderung“ als Liste in eurer Hochzeitsplanung an und hakt Stelle für Stelle ab. In der kostenlosen Planung bei Hochzeit mit Plan gehört der Punkt bereits zur Liste „Nach der Hochzeit“.

Häufige Fragen

Muss ich den Namen überhaupt ändern?

Nein. Ihr könnt beide euren bisherigen Namen behalten. Nur wenn ihr einen Ehenamen oder Doppelnamen bestimmt, ändern sich Dokumente und Verträge für die betroffene Person.

Wird mein Personalausweis sofort ungültig?

Ja. Mit dem neuen Namen ist der alte Personalausweis laut Bundesportal (Region Brandenburg) nicht mehr gültig. Einen neuen Ausweis müsst ihr beantragen, sofern ihr kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzt. Beantragt ihn deshalb bald nach der Trauung.

Gilt der Führerschein mit altem Namen weiter?

Das Bundesportal (Region Hamburg) formuliert es als Empfehlung: Bei geändertem Namen sollte der Führerschein angepasst werden. Fragt eure Fahrerlaubnisbehörde, wie sie es handhabt, und nehmt die Eheurkunde bis dahin mit.

Quellen

Gebühren sind Beispiele der genannten Regionen und können abweichen. Die Punkte in Schritt 2 und 3 sind praktische Empfehlungen ohne Rechtsanspruch. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

  1. Stadt Hamm, Serviceportal: Das neue Namensrecht ab dem 01.05.2025 (Ehename, Doppelname, Erklärung beim Standesamt, bestehende Ehen) – https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/553090/show (abgerufen am 23.09.2026)
  2. Bundesportal (verwaltung.bund.de): Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat – neuer Ausweis nötig, sofern kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorliegt; Dokumente der Kinder werden ungültig – https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99008001012006 (abgerufen am 23.09.2026)
  3. Bundesportal (verwaltung.bund.de), Region Brandenburg: Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat – Ausweis mit früherem Namen nicht mehr gültig, Unterlagen, Gebühren 46 € / 27,60 €, § 9 PAuswG – https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99008001012006/herausgeber/BB-109331337/region/12 (abgerufen am 23.09.2026)
  4. Bundesportal (verwaltung.bund.de): Reisepass neu wegen Namensänderung bei Heirat – alter Reisepass wird ungültig – https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99085001012010 (abgerufen am 23.09.2026)
  5. Bundesportal (verwaltung.bund.de), Region Hamburg: Führerschein – Namensänderung eintragen (Empfehlung, Unterlagen, Gebühr 44,70 €) – https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108050002000/herausgeber/HH-S1000020010000007281/region/020000000000 (abgerufen am 23.09.2026)
  6. BayernPortal: Zulassungsbescheinigung Teil I und II – Änderung der Halterdaten (unverzüglich mitteilen, § 15 FZV, ab 11,70 €) – https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/2503694218180 (abgerufen am 23.09.2026)